Start des Rechtsanspruchs: 01.08.2026
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird die ganztägige Förderung für Grundschulkinder schrittweise zum Rechtsanspruch. Erfahren Sie, was jetzt gilt – und wie Hortversum Horte, Schulen und Träger bei der praktischen Organisation unterstützt.
Ganztagsförderungsgesetz erklärt
Was bedeutet der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung?
Das Ganztagsförderungsgesetz – kurz GaFöG – ergänzt § 24 SGB VIII. Ab dem 01.08.2026 erhalten zunächst Kinder der ersten Klassenstufe einen bedarfsunabhängigen Anspruch auf ganztägige Förderung. In den folgenden Schuljahren wächst der Anspruch bis zur vierten Klasse auf.
Ziel ist, die Betreuungslücke zu schließen, die für viele Familien nach dem Übergang von der Kita in die Grundschule entsteht. Der Anspruch kann durch Angebote in Horten sowie in offenen oder gebundenen Ganztagsgrundschulen erfüllt werden.
Umfang
Acht Zeitstunden an fünf Werktagen. Unterricht und Ganztagsangebote werden zeitlich angerechnet.
Ferien
Der Anspruch gilt grundsätzlich auch in den Schulferien. Länder dürfen bis zu vier Wochen Schließzeit regeln.
Freiwilligkeit
Ein Rechtsanspruch ist keine Nutzungspflicht. Eltern entscheiden, ob und in welchem Umfang sie das Angebot annehmen.
Verantwortung
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tragen die Gesamtverantwortung für ein bedarfsgerechtes Angebot.
Stufenweise Einführung
Der Zeitplan bis zum Schuljahr 2029/30
Der Ganztagsanspruch wächst mit jedem neuen Schuljahr um eine Klassenstufe. Kinder, die ab 2026 in die erste Klasse kommen, behalten den Anspruch bis zum Beginn der fünften Klasse.
Schuljahr 2026/27
Klasse 1
ab 01.08.2026
Schuljahr 2027/28
Klassen 1–2
nächste Ausbaustufe
Schuljahr 2028/29
Klassen 1–3
weitere Ausbaustufe
Schuljahr 2029/30
Klassen 1–4
vollständige Einführung
Digitale Unterstützung
So unterstützt Hortversum bei der Ganztagsbetreuung
Mehr Betreuungsplätze bedeuten mehr Abstimmung im Alltag. Hortversum bündelt zentrale organisatorische Abläufe in einer speziell für Horte und Schulkindbetreuung entwickelten Software.
Anwesenheit verlässlich überblicken
Digitale Check-in- und Check-out-Prozesse helfen Teams, auch bei wachsenden Gruppen den aktuellen Anwesenheitsstatus im Blick zu behalten.
Nachmittage und Angebote planen
AGs, Aktivitäten und Wochenpläne lassen sich zentral organisieren. Zuständigkeiten und Teilnehmerlisten bleiben für das Team nachvollziehbar.
Eltern schnell erreichen
Informationen zu Betreuungszeiten, Ferienangeboten, Terminen oder Änderungen erreichen Eltern direkt per App und Push-Nachricht.
Abholung sicher organisieren
Abholberechtigungen, vereinbarte Zeiten und kurzfristige Änderungen werden digital gebündelt statt über Zettel und Telefonketten verteilt.
Mahlzeiten besser koordinieren
Essenszahlen, Speisepläne sowie Allergien und Unverträglichkeiten können übersichtlich verwaltet und im Alltag berücksichtigt werden.
Mehrere Einrichtungen steuern
Träger erhalten eine gemeinsame Übersicht über ihre Standorte und können Informationen, Auslastung und organisatorische Abläufe zentraler koordinieren.
Alle Funktionen im Detail
Entdecken Sie, wie Hortversum Verwaltung, Kommunikation und Nachmittagsplanung verbindet.
Vorbereitung auf den Ganztag
Sechs organisatorische Schritte für Einrichtungen und Träger
Software allein schafft keine Plätze. Sie kann aber helfen, vorhandene Ressourcen transparenter zu koordinieren und wiederkehrende Abläufe verlässlich zu organisieren.
Kostenlose Demo vereinbaren- 1 Bedarf und vorhandene Betreuungsplätze realistisch erfassen
- 2 Zuständigkeiten zwischen Schule, Hort, Träger und Jugendhilfe klären
- 3 Anmelde-, Anwesenheits- und Abholprozesse einheitlich festlegen
- 4 Ferienbetreuung und mögliche Schließzeiten frühzeitig kommunizieren
- 5 AGs, Räume, Mahlzeiten und Personal transparent koordinieren
- 6 Eltern mit klaren, datenschutzkonformen Informationswegen einbinden
Für Horte
Mehr Übersicht im täglichen Betrieb
Anwesenheit, Angebote, Essen, Abholung und Elterninformationen an einem Ort organisieren.
Für Schulen
Übergänge besser koordinieren
Unterricht und Nachmittagsbetreuung mit klaren Informationen und nachvollziehbaren Abläufen verbinden.
Für Träger
Standorte gemeinsam weiterentwickeln
Mehrere Einrichtungen überblicken und die operative Umsetzung des Ganztags strukturiert begleiten.
Häufige Fragen
FAQ zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Ab wann gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung?
Der bundesweite Rechtsanspruch startet am 1. August 2026 mit der ersten Klassenstufe. Anschließend kommt in jedem Schuljahr eine weitere Klassenstufe hinzu. Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt er für die Klassen 1 bis 4.
Wie viele Stunden Ganztagsbetreuung umfasst der Anspruch?
Der Anspruch umfasst acht Zeitstunden pro Werktag an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diese acht Stunden angerechnet.
Gilt der Ganztagsanspruch auch in den Schulferien?
Ja, der Rechtsanspruch gilt grundsätzlich auch in den Schulferien. Die Länder können jedoch Schließzeiten von bis zu vier Wochen im Jahr regeln. Die konkrete Umsetzung richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht und den Angeboten vor Ort.
Müssen Eltern die Ganztagsbetreuung nutzen?
Nein. Der Rechtsanspruch ist keine Pflicht. Eltern entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie ein Ganztagsangebot für ihr Kind nutzen möchten.
Wer muss einen Ganztagsplatz bereitstellen?
Die Gesamtverantwortung für ein bedarfsgerechtes Angebot liegt bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Die konkrete Organisation unterscheidet sich je nach Bundesland und Kommune.
Wie unterstützt Hortversum bei der Umsetzung des Ganztagsanspruchs?
Hortversum unterstützt Horte, Schulen und Träger bei operativen Abläufen wie Anwesenheit, Nachmittags- und AG-Planung, Elternkommunikation, Abholung, Essensplanung und standortübergreifender Übersicht. Die Software schafft keinen Betreuungsplatz und ersetzt keine rechtliche oder pädagogische Fachberatung.
Quellen und rechtlicher Hinweis
Inhaltlicher Stand: . Maßgeblich sind die jeweils aktuelle Gesetzeslage, das Landesrecht und die Regelungen vor Ort. Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung.
Der nächste Schritt
Ein ruhigerer Nachmittag beginnt mit einem klaren System.
Sehen Sie in einer persönlichen Demo, wie Hortversum zu den Abläufen Ihrer Einrichtung passt.
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