Start des Rechtsanspruchs: 01.08.2026

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026

Ab dem Schuljahr 2026/27 wird die ganztägige Förderung für Grundschulkinder schrittweise zum Rechtsanspruch. Erfahren Sie, was jetzt gilt – und wie Hortversum Horte, Schulen und Träger bei der praktischen Organisation unterstützt.

Ganztagsförderungsgesetz erklärt

Was bedeutet der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung?

Das Ganztagsförderungsgesetz – kurz GaFöG – ergänzt § 24 SGB VIII. Ab dem 01.08.2026 erhalten zunächst Kinder der ersten Klassenstufe einen bedarfsunabhängigen Anspruch auf ganztägige Förderung. In den folgenden Schuljahren wächst der Anspruch bis zur vierten Klasse auf.

Ziel ist, die Betreuungslücke zu schließen, die für viele Familien nach dem Übergang von der Kita in die Grundschule entsteht. Der Anspruch kann durch Angebote in Horten sowie in offenen oder gebundenen Ganztagsgrundschulen erfüllt werden.

Umfang

Acht Zeitstunden an fünf Werktagen. Unterricht und Ganztagsangebote werden zeitlich angerechnet.

Ferien

Der Anspruch gilt grundsätzlich auch in den Schulferien. Länder dürfen bis zu vier Wochen Schließzeit regeln.

Freiwilligkeit

Ein Rechtsanspruch ist keine Nutzungspflicht. Eltern entscheiden, ob und in welchem Umfang sie das Angebot annehmen.

Verantwortung

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tragen die Gesamtverantwortung für ein bedarfsgerechtes Angebot.

Stufenweise Einführung

Der Zeitplan bis zum Schuljahr 2029/30

Der Ganztagsanspruch wächst mit jedem neuen Schuljahr um eine Klassenstufe. Kinder, die ab 2026 in die erste Klasse kommen, behalten den Anspruch bis zum Beginn der fünften Klasse.

1

Schuljahr 2026/27

Klasse 1

ab 01.08.2026

2

Schuljahr 2027/28

Klassen 1–2

nächste Ausbaustufe

3

Schuljahr 2028/29

Klassen 1–3

weitere Ausbaustufe

4

Schuljahr 2029/30

Klassen 1–4

vollständige Einführung

Digitale Unterstützung

So unterstützt Hortversum bei der Ganztagsbetreuung

Mehr Betreuungsplätze bedeuten mehr Abstimmung im Alltag. Hortversum bündelt zentrale organisatorische Abläufe in einer speziell für Horte und Schulkindbetreuung entwickelten Software.

Anwesenheit verlässlich überblicken

Digitale Check-in- und Check-out-Prozesse helfen Teams, auch bei wachsenden Gruppen den aktuellen Anwesenheitsstatus im Blick zu behalten.

Nachmittage und Angebote planen

AGs, Aktivitäten und Wochenpläne lassen sich zentral organisieren. Zuständigkeiten und Teilnehmerlisten bleiben für das Team nachvollziehbar.

Eltern schnell erreichen

Informationen zu Betreuungszeiten, Ferienangeboten, Terminen oder Änderungen erreichen Eltern direkt per App und Push-Nachricht.

Abholung sicher organisieren

Abholberechtigungen, vereinbarte Zeiten und kurzfristige Änderungen werden digital gebündelt statt über Zettel und Telefonketten verteilt.

Mahlzeiten besser koordinieren

Essenszahlen, Speisepläne sowie Allergien und Unverträglichkeiten können übersichtlich verwaltet und im Alltag berücksichtigt werden.

Mehrere Einrichtungen steuern

Träger erhalten eine gemeinsame Übersicht über ihre Standorte und können Informationen, Auslastung und organisatorische Abläufe zentraler koordinieren.

Alle Funktionen im Detail

Entdecken Sie, wie Hortversum Verwaltung, Kommunikation und Nachmittagsplanung verbindet.

Hort Software kennenlernen

Vorbereitung auf den Ganztag

Sechs organisatorische Schritte für Einrichtungen und Träger

Software allein schafft keine Plätze. Sie kann aber helfen, vorhandene Ressourcen transparenter zu koordinieren und wiederkehrende Abläufe verlässlich zu organisieren.

Kostenlose Demo vereinbaren
  1. 1 Bedarf und vorhandene Betreuungsplätze realistisch erfassen
  2. 2 Zuständigkeiten zwischen Schule, Hort, Träger und Jugendhilfe klären
  3. 3 Anmelde-, Anwesenheits- und Abholprozesse einheitlich festlegen
  4. 4 Ferienbetreuung und mögliche Schließzeiten frühzeitig kommunizieren
  5. 5 AGs, Räume, Mahlzeiten und Personal transparent koordinieren
  6. 6 Eltern mit klaren, datenschutzkonformen Informationswegen einbinden

Für Horte

Mehr Übersicht im täglichen Betrieb

Anwesenheit, Angebote, Essen, Abholung und Elterninformationen an einem Ort organisieren.

Für Schulen

Übergänge besser koordinieren

Unterricht und Nachmittagsbetreuung mit klaren Informationen und nachvollziehbaren Abläufen verbinden.

Für Träger

Standorte gemeinsam weiterentwickeln

Mehrere Einrichtungen überblicken und die operative Umsetzung des Ganztags strukturiert begleiten.

Häufige Fragen

FAQ zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Ab wann gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung?

Der bundesweite Rechtsanspruch startet am 1. August 2026 mit der ersten Klassenstufe. Anschließend kommt in jedem Schuljahr eine weitere Klassenstufe hinzu. Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt er für die Klassen 1 bis 4.

Wie viele Stunden Ganztagsbetreuung umfasst der Anspruch?

Der Anspruch umfasst acht Zeitstunden pro Werktag an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diese acht Stunden angerechnet.

Gilt der Ganztagsanspruch auch in den Schulferien?

Ja, der Rechtsanspruch gilt grundsätzlich auch in den Schulferien. Die Länder können jedoch Schließzeiten von bis zu vier Wochen im Jahr regeln. Die konkrete Umsetzung richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht und den Angeboten vor Ort.

Müssen Eltern die Ganztagsbetreuung nutzen?

Nein. Der Rechtsanspruch ist keine Pflicht. Eltern entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie ein Ganztagsangebot für ihr Kind nutzen möchten.

Wer muss einen Ganztagsplatz bereitstellen?

Die Gesamtverantwortung für ein bedarfsgerechtes Angebot liegt bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Die konkrete Organisation unterscheidet sich je nach Bundesland und Kommune.

Wie unterstützt Hortversum bei der Umsetzung des Ganztagsanspruchs?

Hortversum unterstützt Horte, Schulen und Träger bei operativen Abläufen wie Anwesenheit, Nachmittags- und AG-Planung, Elternkommunikation, Abholung, Essensplanung und standortübergreifender Übersicht. Die Software schafft keinen Betreuungsplatz und ersetzt keine rechtliche oder pädagogische Fachberatung.

Quellen und rechtlicher Hinweis

Inhaltlicher Stand: . Maßgeblich sind die jeweils aktuelle Gesetzeslage, das Landesrecht und die Regelungen vor Ort. Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung.

Amtliche Quellen

Der nächste Schritt

Ein ruhigerer Nachmittag beginnt mit einem klaren System.

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